ClubVision

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service Leistungen von ClubVision (im Folgenden: "AGB")

Zu den AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen

(1) ClubVision bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Ticketing und der Bewerbung von Veranstaltungen. Auf der Plattform können Veranstaltungen verwaltet und Eintrittskarten für Events verschiedener Veranstalter (im Folgenden: Veranstalter) zum Kauf angeboten werden. Die Veranstaltungen können von ClubVision auch auf Webseiten Dritter eingebunden und hier sowie an anderer Stelle beworben werden. Die Tickets berechtigen jeweils zur Teilnahme an den jeweiligen Events nach Maßgabe der Bedingungen des Veranstalters.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ClubVision und deren Kunden über die Nutzung der Plattform, insbesondere das Einstellen von Events und den Erwerb von Tickets und hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, ungeachtet dessen, ob die Kunden Veranstalter, Teilnehmer, oder Käufer sind.

(3) Sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig gekennzeichnet ist, ist ClubVision nicht selbst Veranstalter der auf Plattform beworbenen Events. ClubVision ist auch nicht selbst Anbieter der Tickets, sondern bietet die Tickets ausschließlich im Namen des jeweiligen Veranstalters an.

(4) Im einzelnen gilt für das Zustandekommen von Verträgen auf der Plattform Folgendes:

(a) Mit der verbindlichen Bestellung von Tickets über die Plattform werden vertragliche Beziehungen im Zusammenhang mit dem gebuchten Event, insbesondere der Erwerb des zum Besuch des Events berechtigenden Tickets, der Besuch und die Durchführung des Events, ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Käufer (im Folgenden: Teilnehmer) geschlossen.

(b) Zwischen ClubVision und dem Teilnehmer besteht, abgesehen von der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung der Plattform in Bezug auf den Ticketerwerb und die beworbenen Events, keine Vertragsbeziehung. ClubVision handelt lediglich als Vertreter im Namen des Veranstalters und ist nicht zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer verpflichtet.

(c) ClubVision und der Veranstalter schließen mit Einrichtung eines Benutzerkontos durch den Veranstalter einen Vertrag über die Nutzung der Plattform und die Vermittlung und den Abschluss von Ticket-Verträgen zwischen Teilnehmern und dem Veranstalter durch ClubVision im Namen des Veranstalters und nach Maßgabe der Bestimmungen unter Ziffer III.

(5) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ClubVision erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(6) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.


I. Nutzung der Plattform
§ 2 Vertragsschluss

(1) Um sämtliche Funktionen der Plattform, insbesondere das Bestellen bzw. Anbieten von Tickets, nutzen zu können, ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Das Benutzerkonto besteht aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort („Login-Daten“). Die angegebene E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit ClubVision und ist für alle vertragsrelevante Korrespondenz zwischen ClubVision und dem Kunden maßgeblich.

(2) Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs kommt ein kostenloser Nutzungsvertrag zwischen ClubVision und den Kunden zustande.

(3) Jeder Kunde darf nur ein Benutzerkonto erstellen. Mit diesem Benutzerkonto kann der Kunde die Plattform sowohl als Teilnehmer als auch als Veranstalter nutzen.

(4) Der Kunde sichert zu, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.

 

§ 3 Pflichten von ClubVision bei der Bereitstellung der Plattform

(1) Für die Laufzeit des Vertrages räumt ClubVision den Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform ein.

(2) ClubVision ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die ClubVision einen Einfluss hat.

(3) ClubVision ist es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich von ClubVision stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.

 

§ 4 Allgemeine Pflichten des Kunden bei der Nutzung der Plattform

(1) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Dem Kunden ist es untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Benutzerkonto unter Nutzung der Login-Daten zu ermöglichen.

(2) Der Kunde muss jede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten,

soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.

(3) Sollte es bei der Nutzung der Plattform oder ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Kunde ClubVision von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Kenntnis oder einen begründeten Verdacht von Unregelmäßigkeiten, irreführenden Veranstaltungsbewerbungen oder Betrugsversuchen auf der Plattform hat.

 

§ 5 Personenbezogene Daten

(1) Die Nutzung der Plattform macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch ClubVision unumgänglich. Der Kunde willigt hiermit in die Speicherung der von ihm angegebenen personenbezogenen Daten ein. Dies gilt auch für die Speicherung der IP-Adressen, die bei jeder Nutzung der Plattform übermittelt werden.

 

§ 6 Vertragsdauer/ Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Nutzungsvertrag gilt in dem für die Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung erforderlichen Umfang bis zum Abschluss der Veranstaltung fort.

(2) Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unbenommen.

(3) Für ClubVision liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus diesen AGB in schwerwiegender oder nachhaltiger Weise verletzt.

(4) Kündigungen können per E-Mail oder über die dafür vorgesehene Funktion im Benutzerkonto erklärt werden. ClubVision kann nach eigenem Ermessen anstelle der Erklärung der Kündigung auch die Sperrung oder Löschung des Zugangs des Kunden auf unbestimmte Zeit anordnen. ClubVision kann eine Sperrung/ Löschung insbesondere vornehmen, wenn der Kunde für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr die Log-in-Daten nicht benutzt hat, wenn Zweifel an der Wahrheit der von ihm gemachten Angaben bestehen oder die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist.

(5) Eine Kündigung hat zur Folge, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf alle Funktionen der Plattform, insbesondere das Bestellen bzw. Anbieten von Tickets, hat.


II. Ticketerwerb durch den Käufer

§ 7 Vertragsschluss über Tickets

(1) ClubVision vermittelt die Ticketverträge als Vertreterin des jeweiligen Veranstalters mit Abschlussvollmacht und schließt Ticketverträge im Namen des Veranstalters ab. Zur Erfüllung des Vertrags zwischen Käufer und Veranstalter ist ClubVision nicht verpflichtet. ClubVision ist daher auch nicht für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

(3) Die Veranstaltungspräsentation im Online-Shop stellt einen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem beworbenen Event dar. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter über die Teilnahme an dem Event zustande.

(4) Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter sind etwaige vom Veranstalter in die Beschreibung des Events eingebundene Teilnahmebedingungen.

(5) ClubVision prüft nicht die Eventbeschreibung und überwacht auch die Durchführung der Events nicht. Für die Beschreibung und Durchführung der Events sind allein die Veranstalter verantwortlich. Dies gilt auch uns insbesondere für die Art und Zahl der verfügbaren Tickets und deren Preise.

(6) Für den Fall, dass ein Ticketvertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter aus welchem Grund auch immer (z.B. Absage der Veranstaltung, Überbuchung) rückabgewickelt werden muss, muss sich der Teilnehmer wegen einer Rückzahlung eines bereits gezahlten Ticketpreises an den Veranstalter halten.

§ 8 Preise

Die auf den Ticketseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Zusätzliche Versandkosten fallen nicht an.


§ 9 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der angegebenen Kreditkarte direkt belastet.

 

§ 10 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Tickets per PDF-Download oder durch E-Mail-Versand an die von dem Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse.

 

III. Besondere Regelungen für Veranstalter, API-Nutzer und Werbende

 

§ 11 Vermittlung von Verträgen durch ClubVision im Namen des Veranstalters

(1) Der Veranstalter versichert, dass er das von ihm eingestellte und beworbene Event im eigenen Namen veranstaltet.

(2) ClubVision ist insbesondere berechtigt, als Vertreter des Veranstalters mit Abschlussvollmacht aufzutreten, Ticketbestellungen zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zu vermitteln und Ticketverträge im Namen des Veranstalters abzuschließen. Zur Erfüllung des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter ist ClubVision hingegen nicht verpflichtet.

(3) ClubVision ist berechtigt, den Vorverkauf von Tickets durch oder mithilfe Dritter zu organisieren und abzuwickeln und die hierfür erforderlichen Verträge zu schließen.

(4) ClubVision behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung den Nutzungsvertrag gemäß §6 außerordentlich zu kündigen.

(5) Der Veranstalter stellt sicher, dass der Stand der Bewerbung des Events, insbesondere die verfügbaren Tickets, zu jeder Zeit dem aktuellen Stand entspricht, so dass zu jedem Zeitpunkt eine Erfüllung des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter gewährleistet ist.

§ 12 Sonstige Rechte und Pflichten des Veranstalters

(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Veranstalter damit einverstanden, dass Werbeanzeigen Dritter, gleich welcher Art, auf den Seiten geschaltet werden, auf denen seine Events beworben werden. Die durch ClubVision ausgestellten Tickets können ebenfalls Werbeanzeigen Dritter enthalten.

 


§ 13 Nutzungsrechte

(1) Veranstalter und Werbender erklären, Inhaber der von ihnen zur Verfügung gestellten Vorlagen, Werbung, und verlinkten Webseiten und der hier erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu sein und hierüber verfügen zu dürfen.

(2) Der Veranstalter und API-Nutzer räumt ClubVision ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten, Veranstaltungsbeschreibungen ein. ClubVision ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Der Veranstalter verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung.

(3) Der Werbetreibende räumt ClubVision an den zur Verfügung gestellten Vorlagen und Werbung die für die Erstellung und Veröffentlichung der gebuchten Medialeistungen erforderlichen nicht ausschließlichen, und auf Dritte übertragbaren, urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf einschließlich aller bekannten Formen der Online-Medien ein und zwar örtlich unbegrenzt, inhaltlich und zeitlich in dem für die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.


IV. Sonstige Regelungen

§ 14 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von ClubVision nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von ClubVision steht.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 15 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts für den Erwerb von Tickets bzw. dem Werk- und Mietrecht für die Durchführung der Veranstaltungen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.

§ 16 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: ClubVision haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ClubVision nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(2) Haftungsbeschränkung: ClubVision haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von ClubVision.

 

§ 17 Anpassung von Plattform und API, außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Es steht ClubVision frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. ClubVision wird den Veranstalter und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.

(2) Veranstalter und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.

(3) Ist der Veranstalter oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird ClubVision mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter und/oder API-Nutzer nicht zu.


§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen ClubVision und Veranstaltern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.

(3) Für den Gerichtsstand gelten für den Teilnehmer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und ClubVision.

(4) ClubVision ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.